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Buß- und Bettag

 
 

Am Mittwoch, 22.11.2017 ist Buß-und Bettag. Er ist ein stiller Feiertag in Deutschland. Die Ausnahme bildet Sachsen. Hier ist der Buß-und Bettag als gesetzlicher Feiertag anerkannt. Was steckt eigentlich hinter dem Buß- und Bettag? Friedhof.de klärt auf.

Der Buß- und Bettag ist ein Feiertag für evangelische Christen. Er gilt als Tag der Besinnung und Neuorientierung im Leben. Das Nachdenken über individuelle und gesellschaftliche Missstände wie beispielsweise Ausländerhass, Umweltzerstörung oder die Ausgrenzung von Armen und Obdachlosen steht im Vordergrund.

Der Feiertag wurde vor einigen Jahren allerdings zum politischen Zankapfel: Der protestantische Buß- und Bettag, erstmals 1532 im mittelalterlichen Straßburg offiziell eingeführt, wurde 1995 zur Finanzierung der Pflegeversicherung in allen Bundesländern außer in Sachsen als gesetzlicher Feiertag ersatzlos gestrichen.

Der Bußtag hat seinen festen Platz im kirchlichen Festkalender jedoch nicht verloren. Viele Gemeinden laden meist am frühen Abend zu Andachten ein, um so auch Berufstätigen die Teilnahme zu ermöglichen. In kollektiven Beichten wird um Hoffnung und Vergebung gebeten.

Geschichtliche Entwicklung

Religionsgeschichtlich stellt die Buße das gestörte Verhältnis von Menschen untereinander oder gegenüber einer höheren Ordnung (Gott) wieder her. Durch Buße vor Gott baten die Menschen um die Vergebung ihrer Sünden aus Angst vor einer göttlichen Strafe.

In der christlichen Theologie verband das Bewusstsein von der Sünde mit einer starken Bußgesinnung, die das gesamte Mittelalter hindurch die Gesellschaft prägte und in Bettelorden (Zisterzienser, Franziskaner, Dominikaner) des Hochmittelalters ihren zentralen Ausdruck fanden.

Aufgrund der großen Menge an mittelalterlichen und frühneuzeitlichen kleinstaatlichen Territorien ergaben sich viele verschiedene Termine. So ist im Jahre 1878 von 47 verschiedenen Buß- und Bettagen die Rede. Und zwar an 24 unterschiedlichen Terminen in 28 deutschen Ländern.

Die Evangelische Kirche war danach bestrebt, einen festen Termin zentral einzuführen. Dabei wurde der Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres empfohlen. Erst im 20. Jahrhundert wurde dieser Termin von allen deutschen Ländern anerkannt.

1994 hat der Buß- und Bettag seinen Charakter als gesetzlicher Feiertag verloren. Ausnahme bildet der Freistaat Sachsen. In allen anderen deutschen Bundesländern ist er seit 1996 nur noch ein gesetzlich geschützter Feiertag, der die Möglichkeit der Freistellung für den Gottesdienst beinhaltet.

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